Begleiteter Umgang

 

Eltern, die getrennt leben oder geschieden sind, werden beim Umgang mit ihrem Kind begleitet. Der begleitete Umgang kommt meist durch richterliche Anordnung oder Empfehlung des Jugendamtes aufgrund bestehender Paarkonflikte zustande.

Durch Begleitung einer pädagogischen Fachkraft hat das Kind die Möglichkeit, regelmäßig Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil zu halten und mehrere Stunden mit ihm zu verbringen. Mütter und Väter werden hinsichtlich ihrer Elternverantwortung, begleitend zum Umgangskontakt, beraten.


Das bieten wir an

Damit der begleitete Umgang gut gelingt, bieten wir folgende Unterstützung an:

  • geeignete Räumlichkeiten, in denen der Umgang stattfinden kann
  • begleitete Aktivitäten außerhalb unserer Einrichtung nach vorheriger Absprache
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung eines Beschäftigungsprogramms während des Umgangs
  • Beratungs- und Reflexionsgespräche

 

Spielplatz
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