Eltern (geschieden oder getrennt lebend) werden beim Umgang mit ihrem Kind begleitet bei bestehenden erheblichen Paarkonflikten nach richterlicher Anordnung oder Empfehlung durch das Jugendamt. Das Kind hat in Begleitung einer pädagogischen Fachkraft mehrstündigen, regelmäßigen Kontakt zu dem getrennt lebenden Elternteil. Zur Wiederherstellung der Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung beraten wir Mütter und Väter begleitend zum Umgangskontakt.





