§34 Abs.3 SGB VIII, bei Volljährigkeit in Verbindung mit
§41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige.
Selbständig wohnende Jugendliche werden bei der Verwirklichung ihrer Eigenständigkeit unterstützt und ins Erwachsenenleben begleitet. Wir stehen als Gesprächspartner/innen zur Verfügung und leisten praktische Hilfe im Alltag.






